Kosten & Kostenübernahme durch Krankenkassen

Gesetzliche Krankenversicherung

Patienten, die über eine gesetzliche Krankenkasse (TK, AOK, BKK...) versichert sind, müssen die Kosten in der Regel selbst tragen.

Ich berechne hierfür pauschal einen Stundensatz von 60 € zuzüglich Materialkosten. Die von mir verschriebenen Medikamente oder Kräuterrezepturen zahlen Sie separat direkt an die Apotheke.

 

Trotzdem erstatten einzelne Krankenkassen wie z.B. die IKK Südwest , bei der ich gelistet bin, die Kosten bei vielen Behandlungsmethoden anteilig (bis 150 €/Jahr). Es empfiehlt sich bei Ihrer Krankenkasse konkret anzufragen.

 

Die Schmerztherapie nach Liebscher & Bracht sowie die Raucherentwöhnung werden grundsätzlich auch bei gesetzlich-versicherten Patienten in Anlehnung an das GebüH abgerechnet (siehe Tabelle unten)

 

Private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung

Für privat versicherte Patienten oder Patienten mit einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen rechne ich meine Behandlungen in Anlehnung an die Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie bitte in bar oder mittels EC Cash in der Praxis begleichen. Reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Versicherung oder Beihilfe ein, diese erstatten Ihnen die Kosten im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages.

 

Da das Verzeichnis GebüH aus den 1980er Jahren stammt und die Honorarsätze nicht an die allgemeinen Teuerungsraten angepasst worden sind, arbeite ich in meiner Praxis zum Teil mit Sätzen oberhalb des GebüH-Rahmens bzw. mit Steigerungssätzen bei erhöhtem Zeitaufwand. Dies ist unabhängig vom Erstattungsverhalten der jeweiligen Kasse oder des Tarifs.

Kostenstände: 01.10.2020